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Repatriierung

„Heim ins Reich“

Unter Repatriierung versteht man im Allgemeinen die Rückführung von Kriegs- oder Zivilgefangenen resp. Flüchtlingen in ihr Heimatland. Davon waren auch Deutsche betroffen, die im Verlauf des Zweiten Weltkriegs als sogenannte ‚Volksdeutsche‘ im Dritten Reich eingebürgert und nach dessen Ende in die Sowjetunion zwangsrückgeführt wurden.

Nach dem Erlass vom 28. August 1941, welcher sich zuerst nur auf die Deportation der Wolgadeutschen bezog, setzte bald darauf auch die Deportation aller anderen deutsch- stämmigen Personen ein.

Allerdings entgingen viele Deutsche auf dem Gebiet der Ukraine diesem Schicksal, da die Wehrmacht dieses schnell eroberte und es dadurch unter deutsche Besatzung gestellt wurde. Das Blatt wendete sich jedoch mit der Schlacht von Stalingrad im Winter 1942/43 und dem beginnenden Rückzug der Wehrmacht nach Westen.
Daraufhin folgte eine weitere groß angelegte Umsiedelaktion – diesmal durch die Wehrmacht nach Westen in das Deutsche Reich. Dabei kam es zur Umsiedlung von ca. 365.000 ‚Volksdeutschen‘ aus der Ukraine nach Ostdeutschland und in den Warthegau. Dieser Prozess erfolgte in mehreren Trecks. Die Reise des Süd-Trecks begann in Neu-Glückstal bei Odessa und führte die Menschen durch Bulgarien bis hin nach Ungarn. Von dort ging es in das Wartheland, wo sie im Januar 1945 im Sammellager Pabianitz südwestlich von Litzmannstadt ankamen. Hier wurden die Menschen registriert und größtenteils in das Deutsche Reich eingebürgert. Nach dem Einbürgerungsprozess teilte die Verwaltung die Neuankömmlinge in den umliegenden Dörfern bei deutschen Bauern als Landarbeiter zu. Wehrfähige Männer wurden in die Wehrmacht eingezogen.
  • Abbildung 1:

    Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes verteilen Lebensmittel an deutschstämmige Familien in der Ukraine. Die sogenannten "Volksdeutschen" wurden von den Besatzern besser behandelt als die restliche Zivilbevölkerung.

    Süddeutsche Zeitung Photo
Spielball zwischen den Mächten
Mit dem Vorrücken der Roten Armee begann 1944 die sogenannte Repatriierung in die Sowjetunion. Ziel war es, Sowjetbürger, welche von der Roten Armee oder von den Streitkräften der Alliierten befreit wurden, zurück in die UdSSR zu führen.

Auch die im Dritten Reich eingebürgerten Deutschen galten in den Augen des kommunistischen Regimes noch immer als sowjetische Staatsbürger, weshalb sie neben den befreiten Rotarmisten und Ostarbeitern ebenfalls in ihre alte Heimat zurückkehren sollten.
Zeitzeugen berichteten, dass von den Repatriierungskommandos über die Bürgermeisterämter Aufrufe zur Rückkehr an die Bevölkerung ausgegangen seien. Anschließend wurde der Tag bekannt gegeben, an dem sich die Menschen an einem festgelegten Ort für den Abtransport einzufinden hatten. Mitunter drängten Bürgermeister und Nachbarn die Deutschen regelrecht zur Heimkehr in die Sowjetunion. Andere dagegen warnten vor der Rückkehr in die alte Heimat und halfen den Menschen, sich zu verstecken oder ihre wahre Identität zu verbergen.

  • Abbildung 2:

    Berta Kurilowa (geb. Geier) mit ihrer Tochter Alina während der deutschen Okkupation in der Ukraine 1941-1943.
  • Abbildung 4:

    Dargestellt ist ein Volkstumsausweis von Berta Kurilowa (geb. Geier).

    Solche Ausweise erhielten alle Volksdeutschen auf den von der Wehrmacht okkupierten Gebieten. Inhaber eines solchen Ausweises waren berechtigt im Deutschen Reich eingebürgert zu werden. Berta Geier schloss sich dem Flüchtlingstreck jedoch nicht an. 1945 wurde sie von den Sowjets verhaftet und zu 5 Jahren Verbannung verurteilt, weil sie während der Okkupation als Erzieherin in einem deutschen Kindergarten gearbeitet hatte.

Auf der Potsdamer Konferenz im Sommer 1945 verhandelten die Besatzungsmächte über die Repatriierung der Sowjetbürger aus den westlichen Besatzungszonen. Die zuständige sowjetische Militärkommission bekam nun die Aufgabe, die Menschen in die Filtrationslager des NKWD, die sich unter anderem in Erfurt, Halle, Cottbus oder Leipzig befanden, zu überführen. Von dort aus sollten sie weiter in sowjetisches Gebiet gebracht werden. Weitere Lager befanden sich in der Tschechoslowakei, Österreich oder Ungarn.

Zurück in die Heimat
Durch Versprechungen der sowjetischen Militärbehörden bestärkt, hofften die Menschen bei der Rückkehr in die alte Heimat mit ihren Angehörigen wiedervereint zu werden.

Doch waren viele von ihnen bereits in den ersten Kriegsmonaten in den weit entfernten Osten deportiert worden. Auch das Schicksal der Väter, Männer und Söhne, die den stalinistischen Säuberungen zum Opfer gefallenen waren, war ungewiss. Ebenso herrschte große und auch berechtigte Angst vor neuen Repressionen durch das NKWD.
Dennoch folgten viele Frauen mit kleinen Kindern den falschen Versprechungen in der Hoffnung auf ein Wiedersehen mit ihren vermissten Männern. 25.000 Personen wurden am 26. September 1945 in vierzehn Zügen in die Gebiete Wologda, Archangelsk, Perm oder Omsk abtransportiert. Bis zum 20. November kam es zur Repatriierung von 140.000 deutschstämmigen Menschen in die UdSSR. Zwar versuchten manche, sich der Repatriierung zu entziehen, doch gelang es nur in wenigen Fällen, in der Sowjetischen Besatzungszone zu bleiben.

Die Filtration erfolgte in mehreren Etappen und dauerte Jahre. Wehrpflichtige Männer mussten einen besonderen Erfassungsbogen ausfüllen. Konnte den Männern der Dienst in deutschen bewaffneten Einheiten oder bei der Polizei nachgewiesen werden, schlossen sich Strafen von bis zu sechs Jahren Sondersiedlung an. Wer nicht in deutschen Streitkräften gedient hatte, wurde hingegen auf die Dauer von sechs Jahren für Arbeiten in der Forstwirtschaft, im Bergbau oder der Erdölförderung eingesetzt.

Nach Schätzungen erfolgte nach Kriegsende die Repatriierung von ca. 250.000 Personen aus der Sowjetischen Zone sowie die Rückführung von ca. 50.000 Menschen aus den westlichen Besatzungszonen in die UdSSR. Die Todesrate während des Transports wird auf 30 bis 40 Prozent geschätzt. Die Repatriierten galten laut NKWD wegen ihres Kontaktes mit den deutschen Behörden als besonders gefährliche Personen und sollten am längsten unter Aufsicht bleiben, die allerdings 1955 aufgehoben wurde.

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